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Forschungsdatenmanagement

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Beratung vor dem Projekt

Projektplanung

Anforderungen der deutschen und europäischen Förderer

Die Entwicklung im Umgang mit Forschungsdaten ist in den verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlich weit vorangeschritten und unterschiedlich dringlich. Aber es gibt konkrete Forderungen der gängigen Förderer deutscher und internationaler Forschung:

DFGEinklappen
  

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im September 2015 eigene Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht und im März 2018 ein Positionspapier zur künftigen Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen im Zeichen von Digitalisierung, Open-Access-Transformation und Forschungsdatenmanagement verabschiedet. Im August 2019 folgte der DFG-Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", den alle deutschen Hochschulen bis Ende Juli 2021 rechtverbindlich umsetzen müssen. Dieser enthält mehrere für das FDM relevante Leitlinien.

  • Projektplanung und Antragstellung:

    Bereits in die Planung eines Projekts sollten Überlegungen einfließen, ob und welche der aus einem Vorhaben resultierenden Forschungsdaten für andere Forschungskontexte relevant sein können und in welcher Weise diese Forschungsdaten anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können.

  • Bereitstellung:

    Soweit bei einer Veröffentlichung der Forschungsdaten keine Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) verletzt werden, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden.

  • Langfristige Sicherung:

    Den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis folgend sollen Forschungsdaten in der eigenen Einrichtung oder in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur für mindestens 10 Jahre archiviert werden.

  • Kosten:

    Projektspezifische Kosten, die bei der Aufbereitung von Forschungsdaten entstehen, können mit dem Antrag bei der DFG eingeworben werden.

  • Ausführliche Informationen der DFG zum Thema FDM sind auf diesen Seiten zu finden

  • Von der DFG empfohlen für die Suche nach Repositorien:

    re3data.org

    http://risources.dfg.de (noch filtern für ‚Repositorien‘)

Eine sehr gute Orientierungshilfe für relevante Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Anträgen an die DFG  bietet auch die im Juni 2021 veröffentlichte Checkliste zum Umgang mit Forschungsdaten.

BMBFEinklappen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erwartet zwar, dass Angaben zum Forschungsdatenmanagement in Förderanträge aufgenommen werden, aber es gibt keine allgemeinen Vorgaben hierzu. Konkrete Vorgaben können in den einzelnen Förderprogrammen genannt werden.

Im Schlussbericht der vom BMBF bewilligten Projekte soll gelistet werden:

„Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) - u.a. wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können.“

Siehe Muster von Zwischen- oder Schlussberichten von BMBF geförderten Projekten.

StiftungenEinklappen

Alexander von Humboldt Stiftung

Die Alexander von Humboldt Stiftung gibt keine konkreten Vorgaben zum FDM, aber sie ist Mitglied der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und Unterzeichnerin der Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten vom 24. Juni 2010 (DOI).

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Nach Beendigung eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts muss der Abschlussbericht Angaben zu Veröffentlichungen und möglicherweise Uploads in Datenbanken enthalten:

„3. Veröffentlichungen: (1) Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, vorzugsweise durch Publikation in gängigen Fachorganen, durch geeignete Veranstaltungen oder durch Aufnahme in Datenbanken.“

(siehe Förderleitlinien der DBU vom September 2016)

VolkswagenStiftung

Die VolkswagenStiftung hat im März 2022 eine Open Science Policy verabschiedet und setzt sich hierin für eine offene Gestaltung des Forschungsprozesses von Anfang an ein:

„Leitgedanke der VolkswagenStiftung ist, dass die in von ihr geförderten Projekten generierten wichtigen Forschungsdaten möglichst offen zur Verfügung gestellt werden und dass gleichzeitig die datenarbeitenden Wissenschaftler:innen einen möglichst großen akademischen Credit bekommen.“

Daten sollen in nicht-kommerziellen Repositorien gespeichert warden. Hierfür können Mittel bereitgestellt werden. In einigen Förderlinien wird ein DMP gefordert, die Stiftung stellt hierfür ein eigens entwickeltes DMP Template zur Verfügung.

Horizon 2020 und Horizon EuropeEinklappen

Forschungsdaten, die aus Horizon 2020 - oder Horizon Europe geförderten Projekten der Europäischen Kommission entstehen, müssen FAIR = Findable, Accessible, Interoperable, Reusable sein.

Die Pilotmaßnahme für Forschungsdaten (Open Research Data Pilot, ORD) sieht vor, dass in bewilligten Horizon 2020 Projekten ein Datenmanagementplan (DMP) für das Forschungsvorhaben erstellt wird und die Forschungsdaten anschließend in einem geeigneten Repositorium öffentlich zugänglich gemacht werden.

Im neuen Rahmenprogramm Horizon Europe (2021 – 2027) ist die ORD Pilotphase beendet. Die Open Science Policies der Europäischen Kommission sind nun in Horizon Europe fest verankert. In Horizon Europe geförderten Projekten muss ein Datenmanagementplan (DMP) erstellt werden, und die Forschungsdaten müssen in einem geeigneten Repositorium öffentlich zugänglich gemacht werden.

Seit 2017 sind Preisträger des European Research Council zur Teilnahme am EC Open Research Data Pilot (ORD) verpflichtet. Seit Horizon Europe sind Sie dazu verpflichtet, die Open Science Standards der Europäischen Kommission zu erfüllen.

Es gilt immer das Prinzip „As open as possible, as closed as necessary“. Dementsprechend besteht zu jedem Zeitpunkt der Bewilligung die Möglichkeit eines teilweisen (ausgewählte Datensets) oder kompletten Opt-Outs, welches gut begründet werden muss.

In H2020 konnten ERC Preisträger ohne Begründung ein Opt-Out wählen. Dies ist in Horizon Europe aufgehoben: ERC Preisträger müssen so wie alle anderen Empfänger von EC-Fördermitteln begründen, warum ein Opt-Out gewählt wird.

Gründe können sein:

  • Daten haben kommerziellen/industriellen Wert („data is expected to be commercially or industrially exploitable“)
  • Daten sind aus Sicherheitsgründen zurückzuhalten (“confidentiality in connection with security issues“)
  • Daten sind persönlicher/vertraulicher Natur („protecting personal data“)
  • andere rechtliche Gründe können in eine Textbox eingetragen werden

Allgemeine Hinweise der Europäischen Kommission zu Open Science

Allgemeine Hinweise für ERC Antragstellende

Die Open Access Guidelines aus H2020 sind auch in Horizon Europe noch gültig.

Article 29.3 des H2020 Model Grant Agreement

Article 17 des Horizon Europe Draft Model Grant Agreement 

Antrag:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird noch kein ausführlicher DMP verlangt, aber es sollte (z.B. im Abschnitt ‚Methodology‘) formuliert werden:

  • Welche Daten gesammelt werden
  • Wo sie gespeichert werden
  • Wie sie zugänglich gemacht werden und für eine Verifizierung und Nachnutzung verfügbar sind
  • Wie das Antrag stellende wissenschaftliche Konsortium sich im Punkt FDM geeinigt hat
    oder
  • Warum die Veröffentlichung der Daten nicht möglich ist

Im Laufe des Projekts:

  • Innerhalb der ersten 6 Monate nach Bewilligung muss ein DMP vorgelegt werden. Dieser muss im Laufe des Projekts regelmäßige Updates erfahren. Konkrete Hinweise und DMP Template werden von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt (die Fragen im Template sind Hilfestellungen und müssen nicht obligatorisch beantwortet werden).
  • Von der Europäischen Kommission empfohlen für die Suche nach Repositorien: http://www.re3data.org/
  • Daten sollten möglichst mit Creative Commons Licenses CC BY oder CC0 versehen werden

Kosten:

Kosten, die im Zuge des Forschungsdatenmanagements entstehen, werden laut H2020 Annotated Model Grant Agreement (Article 6 und Article 6.2.D.3) und Horizon Europe Draft Annotated Model Grant Agreement (Article 6.2.C.3 – Other Goods, Works and Services, Seiten 70-71) erstattet.

Internationale FördererEinklappen

Informationen zu FDM-Anforderungen von internationalen Förderern finden Sie hier.

Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten aus verschiedenen DisziplinenEinklappen

Die Entwicklung im Umgang mit Forschungsdaten ist in den verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlich weit vorangeschritten. Mittlerweile sind in vielen Disziplinen schon konkrete Leitlinien formuliert worden:

Darstellung des Datenmanagements

Forschungsvorhaben mit Forschungsdaten profitieren von einem Datenmanagement, welches in einem Datenmanagementplan (DMP) schriftlich fixiert wird. Dieser enthält Informationen zum Forschungsvorhaben selbst und zu den Forschungsdaten, deren Entstehung, Verarbeitung und Aufbewahrung. Er dokumentiert die gesamte Lebensdauer der Daten, angefangen vom Entstehungskontext über den Umgang mit ihnen bis hin zu ihrer dauerhaften Aufbewahrung.

Abgesehen davon, dass Vorgaben der Förderer erfüllt werden, bietet ein Datenmanagementplan Forschenden die Möglichkeit, Forschungsergebnisse in späteren Jahren interpretieren, nachvollziehen und damit auch nachnutzen zu können. Ein Datenmanagementplan ist ein dynamisches Dokument und sollte, falls erforderlich, während der Projektlaufzeit regelmäßig aktualisiert werden.

Wie sehen die jeweiligen Anforderungen der Förderer aus?Einklappen

Förderorganisation

Anforderung

Inhalt

Abgabeform

DFG

DMP (noch) nicht erforderlich

Inhalte gemäß den Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten

Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten.

BMBF

Je nach Programm DMP

Inhalte hängen vom jeweiligen Programm ab.

Falls DMP notwendig, je nach Programm Abgabe mit dem Antrag oder zum Zeitpunkt des Projektstarts.

EU - Horizon 2020

DMP

Inhalte folgen den Guidelines on FAIR Data Management der European Commission (Horizon 2020 Guidelines), diese gelten auch für Horizon Europe

DMP muss innerhalb der ersten 6 Projektmonate abgegeben werden und im Laufe des Projekts regelmäßig aktualisiert werden.

EU – ERC Grants

DMP

Inhalte folgen den Guidelines on FAIR Data Management der European Commission (Horizon 2020 Guidelines), diese gelten auch für Horizon Europe

DMP muss innerhalb der ersten 6 Projektmonate abgegeben werden und im Laufe des Projekts regelmäßig aktualisiert werden, siehe ERC Guidelines zum Open Access

Welche Inhalte sollte ein DMP haben?Einklappen

Ein Datenmanagementplan (DMP) sollte folgende Punkte abdecken:

  • Art der Daten, Art der Proben, Sammlungen, Befragungen, Software, Bilder, Materialien etc
  • Datenstandards, Formate für Daten und Metadaten (wenn keine Standards im Fachgebiet vorhanden, dies auch vermerken, evtl. mit Lösungsvorschlag)
  • Plan zur Einsehbarkeit der Daten: ab wann sind sie zugänglich, wer kann sie einsehen und unter welchen Bedingungen (rechtliche und ethische Fragen zu Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit beachten)
  • Plan zur möglichen Nachnutzung der Daten: ab wann können sie wiederverwendet werden, durch wen, unter welchen Bedingungen, welche Derivate sind möglich (rechtliche und ethische Fragen zu Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit beachten)
  • Plan zur Langzeitspeicherung der Daten: welche Repositorien sind geeignet, wie ist der Zugang zu den Daten organisiert
  • Kosten für die Umsetzung des Datenmanagements
Welche Tools gibt es für die Erstellung eines DMP?Einklappen

Neben den in der Regel bereitgestellten Vorlagen der jeweiligen Förderer gibt es zwei anerkannte internationale Tools zur Erstellung von DMPs:

DMPonline wird vom Digital Curation Centre zur Verfügung gestellt und deckt die Fragen für Horizon2020 Projekte ab. Es wird hierfür auch von der Europäischen Kommission empfohlen.

Das DMPTool wurde an der University of California entwickelt und ist für europäische Wissenschaftler nur in Kooperation mit amerikanischen Antragstellern interessant.

Angehörige der UBT haben die Möglichkeit auf eine lokale Instanz des Research Data Management Organiser (RDMO) zuzugreifen: RDMO@UBT

RDMO wird in einem DFG Projekt in Kooperation von Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP), Fachhochschule Potsdam (FHP) und der Bibliothek des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) entwickelt und unterstützt Forschungsprojekte bei der Planung, Umsetzung und Verwaltung aller Aufgaben des Forschungsdatenmanagements.

Anhand spezifischer Fragenkataloge können die Anforderungen verschiedener nationaler und europäischer Förderer an DMPs umgesetzt werden. Beim Erstellen des Projekts kann ein Katalog entsprechend des jeweiligen Förderers ausgewählt werden. Nach Beantwortung der notwendigen Fragen wird die textuelle Repräsentation des DMPs erstellt.

RDMO ist an die zentrale Authentifizierung (LDAP) der UBT angeschlossen und kann somit ohne zusätzliche Registrierung mit der bt-Kennung genutzt werden.

Unser Beratungsangebot im Bereich Projektplanung

In Kooperation von Forschungsförderung, Universitätsbibliothek und IT-Servicezentrum gibt es an der UBT folgende Angebote:

  • Beratung zu den Anforderungen der nationalen und internationalen Förderer an das Forschungsdatenmanagement
  • Beratung zum Datenmanagement und zur Erstellung eines Datenmanagementplans
  • Bereitstellung und Anpassung eines Tools zur Erstellung eines Datenmanagementplans (RDMO)

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ursula Higgins

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